[573] Festungshaft, Freiheitsstrafe, die in Festungen oder andern dazu bestimmten Räumen zu verbüßen ist, leichter als Gefängnis und Zuchthaus, wird wegen Zweikampfs und gewisser polit. Verbrechen sowohl auf Zivil- wie Militärpersonen angewendet; besteht in einfacher Freiheitsentziehung mit Beaufsichtigung der Gefangenen.