[573] Festungsrayon (spr. -räĭóng), eine gewisse Abgrenzung der Umgebung von Festungswerken, innerhalb welcher Beschränkungen des Grundeigentums aus militär. Gründen gesetzlich sind; Streitfragen entscheidet die Festungskommandantur, in höherer Instanz die Reichsrayonkommission.