Festungsrayon

[573] Festungsrayon (spr. -räĭóng), eine gewisse Abgrenzung der Umgebung von Festungswerken, innerhalb welcher Beschränkungen des Grundeigentums aus militär. Gründen gesetzlich sind; Streitfragen entscheidet die Festungskommandantur, in höherer Instanz die Reichsrayonkommission.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 573.
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