[864] Instánz (lat.), Anliegen, Gesuch; Einwurf, Gegenfall; in der Rechtssprache Abschnitt des prozessualen Verfahrens; dann die Gerichte in ihrer stufenweisen Über-und Unterordnung; Instanzenzug, die Ordnung, in der diese Abstufungen der richterlichen Tätigkeit gebildet werden (erste, zweite [Berufungs-I.], dritte [Revisions-I.]).