[580] Findelhäuser, Anstalten, in welchen von ihren Eltern verlassene, ausgesetzte und gefundene Kinder (Findlinge) auf öffentliche Kosten erzogen werden; das erste ist 787 in Mailand nachzuweisen. F. gibt es bes. in den roman. Ländern, in Österreich und Rußland, in Deutschland nicht.