Flößerei
[592] Flößerei, die Fortschaffung des Holzes auf dem Wasser. An vielen Orten hat sich das Recht des Staates, allein F. zu treiben, erhalten (Floßregal); es wird aber an Einzelne verpachtet. Die privatrechtlichen Verhältnisse der F. sind durch Gesetz vom 15. Juni 1895 geregelt.