[589]Fleischzwieback, Fleischbrot, Fleischbiskuit, haltbares Nahrungsmittel aus eingedicktem Fleischextrakt, der mit Weizenmehl zu einem Teig eingerührt und gebacken wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 589.