[592]Flottille (frz.), Verband von Fahrzeugen (Kanonen-oder Torpedobooten) unter einem Flottillenchef, welcher als Kommandozeichen den Flottillenstander, einen an einer kleinen Rahe befestigten Stander, auf dem Flaggschiff führt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 592.