Flottieren

[592] Flottieren (frz.), schwimmen, schweben, hin und her schwanken; flottierende Bevölkerung, die nicht ständige Einwohnerschaft; flottierende Schuld, schwebende Schuld, Verbindlichkeiten eines Staates, die derselbe als stets fällige oder nur auf kurze Fristen (Schatzscheine oder Bons) übernommen hat. (S. Staatsschuld).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 592.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika