Flugbahn
605. Flugbahn.
[593] Flugbahn, ballistische Linie oder Kurve, der Weg, den ein geworfener Körper oder ein Geschoß von der Mündung der Feuerwaffe bis zum Einschlagen in der Luft beschreibt; sie ist eine durch den Luftwiderstand veränderte (verkürzte) Parabel [Abb. 605].