Friedlosigkeit

[621] Friedlosigkeit, im altgerm. Prozeß der Zustand eines in die Aberacht Verfallenen, der damit alles persönlichen Rechtsschutzes ledig war.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 621.
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