Funddiebstahl

[632] Funddiebstahl, die Verheimlichung und Aneignung eines gefundenen Gegenstandes, vom Deutschen Strafgesetzbuche als Unterschlagung bestraft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 632.
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