[739] Güterschlächterei, Hofmetzgerei, das gewerbsmäßige Ankaufen von Landgütern zu dem Zwecke, sie zu zerschlagen und in Parzellen wieder zu verkaufen; in einigen deutschen Staaten durch die Gesetzgebung über Dismembration, im Reich durch die Gewerbeordnung (§§ 35 u. 38) und das Bürgerl. Gesetzb. (§§ 873 fg.) beschränkt.