Güterschlächterei

[739] Güterschlächterei, Hofmetzgerei, das gewerbsmäßige Ankaufen von Landgütern zu dem Zwecke, sie zu zerschlagen und in Parzellen wieder zu verkaufen; in einigen deutschen Staaten durch die Gesetzgebung über Dismembration, im Reich durch die Gewerbeordnung (§§ 35 u. 38) und das Bürgerl. Gesetzb. (§§ 873 fg.) beschränkt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 739.
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