Gasmesser

[647] Gasmesser, Gasuhr, Apparat, der bei den Abnehmern von Leuchtgas den Gasverbrauch anzeigt. Die nassen G. bestehen meist aus einer reichlich halb in Wasser tauchenden, in Kammern geteilten Blechtrommel, die durch das durchströmende Gas so umgedreht wird, daß jede Umdrehung einem bestimmten Volumen entspricht. Die trocknen G. besitzen Blasebälge, die sich abwechselnd füllen und leeren. Die Anzahl der Umdrehungen bez. Füllungen wird durch ein Zählwerk registriert.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 647.
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