Gassenlaufen

[647] Gassenlaufen, Spießrutenlaufen, früher eine militär. Strafe, wobei der Verurteilte während des Durchgehens einer von seinen Kameraden gebildeten Doppelreihe von jedem mit einer Weidenrute, Spieß- oder Spitzrute genannt, Hiebe auf den entblößten Rücken erhielt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 647.
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