Gebäudesteuer

[650] Gebäudesteuer, Häusersteuer, eine Art Ertragssteuer, zieht den für den Besitzer sich ergebenden Ertrag eines Gebäudes zur Steuer heran (Hauszinssteuer), im Gegensatz zur Wohnungs- und Mietsteuer, die den Benutzer der Wohnung als Aufwandsteuer trifft; seit 1895 in Preußen Kommunal-, früher Staatssteuer. – Vgl. Gauß (1897).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 650.
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