[654] Gegenseitigkeitsgesellschaften, Vereine, deren Mitglieder sich verpflichten, den Schaden, der ein einzelnes Mitglied durch gewisse künftige Ereignisse trifft, gemeinsam zu tragen; eine Art Versicherungsgesellschaften, bei denen von der Gesamtsumme der Prämien nur die Ersatzsumme und Verwaltungskosten gedeckt werden, der Rest jährlich an die Versicherten als Dividende zurückgezahlt wird.