[660] Generalhandel, Gesamteinfuhr und -ausfuhr eines Landes, im Gegensatz zum Spezialhandel, d.i. die Einfuhr von Waren in den freien Verkehr eines Landes zum Verbrauch in demselben sowie die Ausfuhr aus dem freien Verkehr, letztere also mutmaßlich inländische Erzeugnisse; die Differenz beider gibt den Umfang des Zwischenhandels.