Generalkapitän

[661] Generalkapitän, in Venedig ehedem der Oberbefehlshaber zur See im Kriege; in Spanien der Militärgouverneur einer Provinz mit Feldmarschallsrang; in Österreich und Bayern der Kommandeur der Leibgarde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.
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