[552]Generalkapitän hieß in der RepublikVenedig ehedem der oberste Befehlshaber zur See, in der Republick der Vereinigten Niederlande der Oberbefehlshaber der Landarmee; in Spanien der höchste Militärbefehlshaber einer Provinz.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 552.