Generalversammlung

[661] Generalversammlung, die in gesetzlicher oder satzungsmäßiger Form berufene Versammlung der Mitglieder einer Gesellschaft, die in Angelegenheiten allgemeiner oder besonders wichtiger Art Beschluß zu fassen hat, von Bedeutung bei Aktiengesellschaften, Genossenschaften etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 661.
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