[676]Gesundheitsamt, Behörde, der die Sorge für das öffentliche Gesundheitswesen obliegt; in Deutschland wurde 1876 das Reichs-G. zu Berlin errichtet, mit einem chem. und bakteriologischen Laboratorium.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 676.