Gesundheitsamt

[676] Gesundheitsamt, Behörde, der die Sorge für das öffentliche Gesundheitswesen obliegt; in Deutschland wurde 1876 das Reichs-G. zu Berlin errichtet, mit einem chem. und bakteriologischen Laboratorium.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 676.
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