Gewerbekammern

[678] Gewerbekammern, amtliche, von den Mitgliedern des Gewerbestandes gewählte Organe zur Vertretung aller in das Gewerbewesen einschlagenden Interessen in einem Bezirk, in den meisten Teilen Deutschlands mit den Handelskammern (s.d.) vereinigt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 678.
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