[681]Gießerei, Verfahren zur Formgebung der Körper, bei welchem man das Material in flüssigem Zustande in Formen (s. Gußformen) bringt, in welchen es erstarrt; auch das Gebäude oder die Werkstatt, wo das Gießen stattfindet.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 681.