[684]Gipsverband, Verband aus gegipsten (imprägnierten, in lauwarmes Wasser zu tauchenden) oder mit Gipsbrei bestrichenen, bald erhärtenden Binden (Gipsbinden), bei Knochenbrüchen, Verrenkungen, Gelenkleiden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 684.