[980] Knochenbrüche (Fractūrae), plötzliche Trennungen des Zusammenhangs eines Knochens durch eine äußere Gewalt, mit oder ohne Verschiebung der Bruchenden; man unterscheidet einfache und (bei gleichzeitiger Verletzung der Haut, großer Gefäße und Nervenstämme) komplizierte K. Erkennbar durch veränderte Lage des Gliedes, Anschwellung, Schmerzhaftigkeit, Knirschen (Krepitation) bei Bewegung der Bruchenden gegeneinander. Erfordert Einrichtung der Bruchstellen und Fixierung durch passende Verbände. – Vgl. Lossen (1897), Hoffa (4. Aufl. 1904).