[688] Gleichgewicht, Zustand der Ruhe, in dem sich ein Körper infolge des Entgegenwirkens zweier oder mehrerer Kräfte befindet, von denen jede die vereinigte Wirkung aller übrigen aufhebt. Beim stabilen G. [Abb. 698a] liegt der Schwerpunkt s des Körpers vertikal unter dem Drehungspunkt (Aufhängepunkt) d, beim labilen G. [b] vertikal über dem Drehungspunkt (Stützpunkt) d, beim indifferenten G. [c] geht der Drehungs- und Stützpunkt d durch den Schwerpunkt s. Der aus dem stabilen G. herausgedrehte Körper kehrt von selbst in dasselbe zurück, der aus dem labilen G. herausgedrehte aber nicht; der im indifferenten G. befindliche Körper behält dasselbe in jeder neuen Lage.
Adelung-1793: Gleichgewicht, das
Herder-1854: Politisches Gleichgewicht · Gleichgewicht
Lueger-1904: Stabiles Gleichgewicht · Labiles Gleichgewicht · Gleichgewicht
Meyers-1905: Gleichgewicht · Gleichgewicht, chemisches · Politisches Gleichgewicht · Chemisches Gleichgewicht · Elektrisches Gleichgewicht · Europäisches Gleichgewicht
Pierer-1857: Politisches Gleichgewicht · Gleichgewicht · Europäisches Gleichgewicht