[723] Großbetrieb, jede mit großem Kapital arbeitende und in großem Maßstabe eingerichtete wirtschaftliche Unternehmung. In der deutschen Gewerbestatistik gelten als G. Betriebe mit mehr als 50 Personen. Gegensatz: Kleinbetrieb. – Vgl. Schulze-Gävernitz (1892), Sinzheimer (1893).