Kapital

[931] Kapitāl (lat.), in der Volkswirtschaft der Vorrat von Gütern, die selbst Produkte der menschlichen Arbeit sind (Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Rohstoffe etc.) und zur Hervorbringung neuer Güter dienen; in privatwirtschaftlichem Sinne das bewegliche Vermögen, das, in Produktionsunternehmungen angelegt, eine Quelle von Einkommen bildet. Bei jedem kapitalistischen Unternehmen unterscheidet man das stehende oder Anlage-K. und das umlaufende oder Betriebs-K. (s.d.). Kapitalisierung, die Umrechnung einer periodischen Leistung (Rente) in eine einmal zu zahlende Geldsumme; die zinsbare Anlegung einer ersparten Geldsumme. Kapitalismus, die kapitalistische Produktionsweise im Gegensatz zum Sozialismus und Kollektivismus, auch die Herrschaft des beweglichen Groß-K. zum Nachteil des Kleingewerbes und der Landwirtschaft. Kapitalíst, Kapitalbesitzer; Kapitalrente, Kapitalgewinn, die Rente, die der Besitzer der Produktionsmittel (Kapitalist) ohne eigene Arbeitsleistung aus den produzierten Gütern bezieht. Kapitalsteuer, Kapitalrentensteuer, eine direkte Steuer von dem Einkommen aus Zinsen oder Renten vom Geld-K., also Staatspapieren, Aktien, Hypotheken etc. Kapitalzins, der in Prozenten ausgedrückte und durch den Marktpreis bestimmte Anteil des K. am Ertrag eines Unternehmens.- Vgl. Marx (4. Aufl., 3 Bde., 1890), Böhm-Bawerk (2 Bde., 1884-89).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 931.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: