Gurt

[737] Gurt, als architekton. Glied ein Band oder Streifen, um einen Gegenstand in der Mitte herumgeführt, wie im Hochbau die Gurtgesimse, um die einzelnen Stockwerke zu kennzeichnen; im Brückenbau sind G. oder Gurtungen die Begrenzung der Gitter- oder Fachwerksträger (Ober-G. und Unter-G.). Gurtbogen, die zum selbständigen Tragen von Gewölben (Kappengewölben) oder nur zur Verstärkung von Tonnengewölben oder zur Verspannung von Pfeilern bei Kreuzgewölben und Kuppeln dienenden, nach unten oder oben vorspringenden Bogen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 737.
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