Haberfeldtreiben

[742] Haberfeldtreiben, im bayr. Hochlande eine Art Volksgericht, bestehend in Katzenmusik, Strafpredigt etc., ausgeführt bei Nacht von vermummten Personen (Haberer), um gewisse vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit straffreie Vergehen (Geiz, Wucher etc.) zu sühnen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 742.
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