Halbgeschwister

[748] Halbgeschwister, Kinder einer Ehe, welche nur den Vater oder die Mutter miteinander gemein haben; Stiefgeschwister dagegen sind zusammengebrachte Kinder aus verschiedenen Ehen, deren Vater und Mutter nach der Geburt jener einander geheiratet haben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 748.
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