[755] Handelsbücher, Bücher, in welche der Kaufmann seine Rechtsgeschäfte verzeichnet (s. Buchhaltung und Bilanz). Das Deutsche Handelsgesetzbuch (§§ 38-47) verpflichtet den Kaufmann, H. zu führen, die 10 Jahre vom Tage der letzten Eintragung an aufzubewahren sind.