[755] Handelsmarine, im Gegensatz zu Kriegsmarine die Gesamtheit der Schiffe einer Nation, die zur Vermittlung des Personen- und Warenverkehrs zu Wasser bestimmt sind [s. Beilage: ⇒ Handel und Handelsmarine]. – Vgl. Nauticus. Jahrbuch für Deutschlands Seeinteressen (1899 fg.), Dittmer (1892), de Méville (1903).