[1023] Kriegsmarine, das gesamte Seekriegswesen eines Staates, mit den verschiedenen Klassen von Schiffen, Mannschaften, Bewaffnung, Ausrüstung, Kriegshäfen, Bauwerken etc.; sie ist meist einem besondern Ministerium, Marineministerium, Admiralität, unterstellt. Gliederung in Marineteile zur See, Marineteile am Lande. Den Kern der K. bilden die Linienschiffe (Panzer-, Schlachtschiffe), ferner bestehen Küstenpanzerschiffe, Kreuzer, Kanonen-, Torpedoboote, Schulschiffe und Schiffe zu besondern Zwecken. [S. Beilage: ⇒ Heere und Flotten.]