Kriegsmarine

[1023] Kriegsmarine, das gesamte Seekriegswesen eines Staates, mit den verschiedenen Klassen von Schiffen, Mannschaften, Bewaffnung, Ausrüstung, Kriegshäfen, Bauwerken etc.; sie ist meist einem besondern Ministerium, Marineministerium, Admiralität, unterstellt. Gliederung in Marineteile zur See, Marineteile am Lande. Den Kern der K. bilden die Linienschiffe (Panzer-, Schlachtschiffe), ferner bestehen Küstenpanzerschiffe, Kreuzer, Kanonen-, Torpedoboote, Schulschiffe und Schiffe zu besondern Zwecken. [S. Beilage: Heere und Flotten.]

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1023.
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