Hantgemal

[760] Hantgemal (Handgemal), im altdeutschen Erbrecht das Haupt- und Stammgut eines freien Geschlechts, das ungeteilt auf den ältesten in der männlichen Linie vererbte. Auch s.v.w. Hausmarke (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 760.
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