[770] Hausmarke, namentlich in Norddeutschland und Skandinavien einfache, runenartige Merkzeichen an Sachen zur Bekundung des Zusammenhangs dieser Sachen (totes Inventar, wie Acker- und Fischereigeräte, ferner Vieh, Grenzsteine, Wappen) mit einem Grundbesitz, insbes. mit dem dieselbe Marke tragenden Hause; auch zur Bekundung dafür, wer der Urheber oder Verfertiger einer Sache gewesen (Steinmetzzeichen.) [Abb. 772.] – Vgl. Homeyer (1890).