Heimfall

[779] Heimfall, bei Lehen Apertur, das Zurückfallen einer Sache oder eines Gutes an denjenigen, von welchem es einem andern mit diesem Vorbehalt verliehen worden ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 779.
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