[779] [779] Heimstättengesetze, Gesetze, welche bezwecken, dem Bodenbesitzer und seiner Familie durch Beschränkung der Verkäuflichkeit und teilweisen Ausschluß des Zwangsverkaufs von Grund und Boden eine sichere Heimstätte zu geben, bes. in Amerika und Australien entwickelt, in Deutschland angestrebt. – Vgl. R. Meyer (1883), Riepenhausen-Crangen (3. Aufl. 1891), Schneider (1891).