[812] Hochverrat, (lat. perduellĭo), die Verletzung der Verfassungstreue durch ein feindliches Unternehmen gegen den Staat selbst oder gegen das Leben, die Freiheit und die wesentlichen Regierungsrechte des Staatsoberhauptes; wird nach dem Reichsstrafgesetzbuch (§§ 80-86) mit dem Tode oder Zuchthaus oder Festungshaft bestraft.