Hofnarren

[814] Hofnarren, im Mittelalter (bis zum 18. Jahrh.) die an den Höfen zur Unterhaltung dienenden besoldeten Possenreißer, förmliche Hofbeamte mit den Attributen der Narrenkappe, des Narrenszepters, der Schellen und des großen Halskragens; eine höhere Klasse waren die »lustigen Räte«, meist geistreiche Männer, die unter dem Vorrecht freier Rede die Gebrechen ihrer Zeit geißelten. – Vgl. Flögel (1789), Nick (1861), Ebeling (1883, 1890).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 814.
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