Rate

[493] Rāte (lat.), verhältnismäßiger Beitrag oder Anteil. Ratenzahlung, Tilgung einer Schuld durch bestimmte periodisch zu leistende Teilzahlungen; Ratenwechsel, ein so zahlbarer Wechsel, in Deutschland und Österreich ungültig. Ratenbriefgeschäft, Verkauf von Lotterie-Anleihe-Obligationen seitens eines Unternehmers gegen Ratenzahlungen; Ratenbrief, die darüber ausgestellte Urkunde. (S. auch Abzahlungsgeschäfte.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 493.
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