Hoftrauer
[814] Hoftrauer, die nach dem Tode einer mit dem Landesfürsten verwandten oder befreundeten Fürstlichkeit auf einige Wochen am Hofe geltende Trauerordnung: Flaggen öffentlicher Gebäude auf Halbmast geheißt, Hofbeamte wie Militärs mit Trauerabzeichen. (S. auch Landestrauer.)