Hoftrauer

[814] Hoftrauer, die nach dem Tode einer mit dem Landesfürsten verwandten oder befreundeten Fürstlichkeit auf einige Wochen am Hofe geltende Trauerordnung: Flaggen öffentlicher Gebäude auf Halbmast geheißt, Hofbeamte wie Militärs mit Trauerabzeichen. (S. auch Landestrauer.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 814.
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