[853] Impfung, Inokulation, in der Medizin die künstliche Übertragung eines Krankheits- oder Ansteckungsstoffs durch eine kleine Hautverletzung auf ein gesundes Individuum, insbes. die Übertragung des Ansteckungsstoffs (Impfstoffs) der Kuhpocke (s.d.) mittels Impflanzette oder Impfnadel (s. Lanzette nebst Textfigur) auf den Menschen, zuerst von Jenner (s.d.) als Schutzmittel gegen die Menschenpocken empfohlen. Die Kuhpocken-I. (Schutzpocken-I., Vakzination) schützt den Geimpften (Impfling) durchschnittlich nur 10-12 Jahre vor der Ansteckung durch Menschenpocken oder doch wenigstens vor einem bösartigen Auftreten derselben bei ihm, danach ist die Wiederholung der I., die Revakzination, erforderlich. Nach dem deutschen Impfgesetz vom 8. April 1874 ist jedes nicht vorher durchblatterte Kind vor Ablauf des ersten Lebensjahres zu impfen und jeder Schüler innerhalb des 12. Lebensjahres zu revakzinieren. Auch jeder Soldat des deutschen Heers wird revakziniert. – Vgl. Pfeiffer (1884), M. Schulz (3. Aufl. 1892), Blaß (2. Aufl. 1900), Peiper (3. Aufl. 1900); Geschichte: Kübler (1901). – I. in der Gärtnerei bei Pflanzen s.v.w. Veredelung; das Belegen des Bodens mit Rasenstücken.