In partibus infidelium

[862] In partĭbus infidelĭum (lat., abgekürzt i.p.i.), d.h. in den Gebieten der Ungläubigen, seit dem 13. Jahrh. dem Titel solcher kath. Bischöfe hinzugefügt, welche keinen eigenen Sprengel haben, sondern ihren Titel nach verloren gegangenen röm.-kath. Bischofssitzen führen, regelmäßig bei Weihbischöfen und apostolischen Vikaren angewandt, die bischöfl. Amtshandlungen zu vollziehen haben. Jetzt werden solche Bischöfe gewöhnlich Titularbischöfe genannt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 862.
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