[855]Indikation (lat., »Anzeige«), Heilanzeige, das in einem gegebenen Krankheitsfall anzuwendende Heilverfahren, soweit nicht in zufälligen oder individuellen Umständen ein Hindernis (Gegenanzeige oderKontra-I.) vorliegt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 855.