[861]Inkompetént (neulat.), unbefugt, ungehörig, unzuständig; Inkompeténz, Unzuständigkeit, Mangel an denjenigen Bedingungen, von welchen das Recht einer Behörde, Körperschaft etc. abhängt, eine gewisse Handlung vorzunehmen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 861.