Inkompetént

[861] Inkompetént (neulat.), unbefugt, ungehörig, unzuständig; Inkompeténz, Unzuständigkeit, Mangel an denjenigen Bedingungen, von welchen das Recht einer Behörde, Körperschaft etc. abhängt, eine gewisse Handlung vorzunehmen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 861.
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