Institor

[864] Instĭtor (lat.), im röm. Recht der von einem Gewerbtreibenden seinem Geschäft oder einem einzelnen Zweige desselben als Geschäftsführer Vorgesetzte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 864.
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