[864]Instĭtor (lat.), im röm. Recht der von einem Gewerbtreibenden seinem Geschäft oder einem einzelnen Zweige desselben als Geschäftsführer Vorgesetzte.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 864.