[422]Institor, lat., Geschäftsverwalter, Handlungsdiener, gewöhnlich in Kost und Lohn des Principalen, der mit der institoria actio für jenen von Dritten belangt werden kann.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 422.