[868] Inventūr (neulat.), Aufnahme und Verzeichnung (im Inventarĭenbuch) des Standes eines Handlungsvermögens (Grundstücke, Einrichtungen, Vorräte, Außenstände nach dem Zeitwert) mit Gegenüberstellung der Abschreibungen für Abnutzung, Verluste, überhaupt sämtlicher Passiva, um die Bilanz zu ziehen; muß jährlich, vom Warenlager mindestens aller 2 Jahre erfolgen, ferner bei Veränderung von Handelsgeschäften, Fallimenten, Liquidation etc.