[886]Jagdhoheit, das Recht des Staates, Vorschriften über die Ausübung der Jagd zu geben und über deren Erfüllung zu wachen; auch s.v.w. Jagdregal (s. Jagdrecht).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 886.